Zuletzt aktualisiert: 13.04.2010 um 23:32 Uhr

BZÖ reicht Wahl-Klage ein

Knalleffekt: Anfechtung gegen Lienzer Wahl beim Verfassungsgerichtshof. BZÖ spricht von schweren Verfehlungen. Auch Staatsanwalt eingeschaltet.

Die SPÖ-Lienz lieferte mit ihrer Haltung zum Ergebnis der Bürgermeister-Stichwahl Diskussionsstoff. Gerhard Huber vom BZÖ sorgt nun für einen Knalleffekt. Er brachte am 9. April die Anfechtung der Lienzer Gemeinderatswahl vom 14. März beim Verfassungsgerichtshof ein. "Ungewollt", wie er sagt.

"Ich hatte mich schon mit meiner Niederlage abgefunden, als Personen zu mir kamen, mich auf Missstände aufmerksam machten und mir eidesstattliche Erklärungen dazu lieferten". Sie stammen "sowohl von einem Mitglied der Wahlkommission, als auch von Wahlbeisitzern. Bei 450 Wahlkarten stimmt das Ergebnis nicht", sagt Huber. Auch das Wahlgeheimnis sei massivst verletzt worden. "Vorgeschriebene Kontrollen fanden nicht statt. Wahlkuverts der Wahlkarten landeten nicht ungeöffnet in der allgemeinen Wahlurne. Die Stimmzettel wurden gesondert geprüft, die Stimmen gesondert gezählt".

Verfassungsjuristen prüften

Auch "zugestellte, falsche Wahlkarten, das Verschwinden von 70 BZÖ-Stimmen in einem Wahlsprengel und das Auszählen von Vorzugsstimmen durch Mitarbeiter der Gemeinde" sind Anfechtungsgegenstand. "Nachdem ich über diese Dinge informiert wurde, musste ich handeln", begründet Huber seinen Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Vorher habe er Verfassungsexperten prüfen lassen. "Die haben gemeint, dass die Chancen für eine Wahlwiederholung bei 99 Prozent liegen". Wegen einiger genannter Missstände sei auch die Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet worden. Bürgermeister Johannes Hibler war gestern von der Wahlanfechtung durch das BZÖ mehr als überrascht und meinte: "Ich sage dazu gar nichts, bevor mir die Anfechtung nicht schriftlich vorliegt"