BZÖ-Huber kritisiert verfehlte "ÖVP-Raiffeisen"-Agrarpolitik
Wien (OTS) - Das BZÖ unterstützt die Forderungen der IG-Milch zu
100 Prozent, sagte Agrarsprecher Gerhard Huber im Zuge der heutigen
Budgetdebatte im Nationalrat. Die Situation für die Milchbauern sei
mittlerweile derart unerträglich, dass sie auch an einen echten
Milchstreik denken sollten, riet Huber. In Tirol betrage der
Auszahlungspreis pro Liter Milch an die Milchbauern momentan 26 Cent.
"1980 bekam der Landwirt für einen Liter Milch 6,50 Schilling, ein
Liter Diesel kostete 4,50 Schilling. 2009 bekommt der Landwirt 3,50
Schilling (rund 26 Cent) pro Liter Milch und muss für den Diesel pro
Liter rund 14 Schilling (über einen Euro) bezahlen", zeigte Huber in
einem Vergleich auf. Laut dem BZÖ-Agrarsprecher hat diese Situation
nichts mit dem europäischen Milchmarkt zu tun. Er sieht den Grund
einzig und allein in einer verfehlten "ÖVP-Raiffeisen"-Agrarpolitik.
"In Südtirol, wo die Landwirte unter ähnlichen Produktionsbedingungen
erzeugen, bekommt der Bauer für den Liter Milch 47 Cent und zahlt
aber für den Liter Diesel auch nur 47 Cent, weil der Agrardiesel dort
von der Mineralölsteuer befreit ist. Darüber hinaus bezahlt der
Landwirt in Italien vier Prozent Mehrwertsteuer, in Österreich
dagegen 20 Prozent", erläuterte Huber.
Laut Huber bedarf es dringend einer Reform in der Landwirtschaft. "30
Jahren ÖVP-dominierter Agrarpolitik sind genug!" Aus diesem Grunde
brachte der BZÖ-Agrarsprecher mehrere Entschließungsanträge ein.
Darunter finden sich Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht für
alle Lebensmittel, die unter Verwendung von gentechnisch verändertem
Soja erzeugt wurden. Weiters will Huber, dass die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Saldierung bei nicht
erfüllten Milchkontingenten geschaffen werden. Betrieben, die
freiwillig auf die Ablieferung von bis zu fünf Prozent der Ihnen
zustehenden Milchmenge verzichten, sollten 50 Prozent des entgangenen
Umsatzes erstattet werden. In einem weiteren Antrag fordert Huber die
rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Agrardiesel von der
Mineralölsteuer zu befreien; und die Vorauszahlung der
Betriebsprämien für alle Antragsteller bis jeweils 1. Juli des
Antragsjahres sollten sichergestellt werden.